Gesetzliche Absicherung
In der der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Berufsunfähigkeitsrente zum 01.01.2001 gestrichen und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Eine Berufsunfähigkeitsrente wird nur noch für vor dem 01.01.1961 Geborene ausbezahlt.
In der Erwerbsminderungsrente besteht erst dann ein Leistungsanspruch, wenn überhaupt keine Arbeit länger als 3 Stunden/Tag mehr verrichtet werden kann. Bei einer möglichen Arbeitsleistung zwischen 3 und 6 Stunden wird eine halbe Rente ausbezahlt.
| Halbe Rente | Volle Rente | |||
|---|---|---|---|---|
| Männer | Frauen | Männer | Frauen | |
| West | 565 | 396 | 801 | 659 |
| Ost | 441 | 437 | 702 | 672 |
Beispielfälle
In den folgenden zwei Beispielen ist keine zusätzliche Vorsorge getroffen worden und die Betroffenen sind nur über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgesichert.
Beispiel 1: Claudia Müller, 35 Jahre, Angestellte. Gehalt: 2131 Euro (brutto). Erwerbsunfähig wegen eines Herzklappenfehlers.
| Restarbeitsfähigkeit | Erwerbsminderungsrente |
|---|---|
| 6 Stunden | Kein Anspruch |
| 3 - 6 Stunden | 416,- Euro |
| < 3 Stunden | 832,- Euro |
Beispiel 2: Peter Schmidt, Elektromonteur, 35 Jahre. Gehalt 1.700 (brutto). Erwerbsunfähig wegen eines Nierenversagens (Dialyse).
| Restarbeitsfähigkeit | Erwerbsminderungsrente |
|---|---|
| 6 Stunden | Kein Anspruch |
| 3 - 6 Stunden | 278,- Euro |
| < 3 Stunden | 556,- Euro |
Ursachen
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird oft unterschätzt. Jeder 4. Arbeitnehmer ist betroffen. Die Ursachen können sehr vielfältig sein. Für viele überraschend nehmen dabei psychische Erkrankungen den Großteil ein.
- 35 % Psych. Erkrankungen
- 16 % Skelett, Muskeln
- 15 % Krebs
- 10 % Herz-Kreislauf
- 6 % Nervenkrankheiten
- 18 % Sonstiges



